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Rückerstattung

Aktuell sehen die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich keine Rückerstattung des Honorars für ernährungsmedizinische Beratungsleistungen vor. Bei Inanspruchnahme einer Ernährungsberatung leisten Sie persönlich einen wertvollen Beitrag für Ihre erhöhte Lebensqualität und Gesundheit.


Private Zusatzversicherung
Bei Abschluss einer privaten Zusatz-Krankenversicherung mit ambulantem Tarif, zahlt die Versicherung in den meisten Fällen das gesamte Beratungshonorar. Dazu reicht es die Honorarnote und eine Bestätigung des Hausarztes bei der privaten Zusatz-Krankenversicherung einzureichen.

SVS-Gesundheitshunderter

Sind Sie SVS-versichert? Dann können Sie gerne Ihren Gesundheitshunderter bei mir einlösen.

Nähere Infos dazu finden Sie hier.

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